Seit 2025 müssen Sie E-Rechnungen empfangen können
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen von anderen Unternehmen annehmen können, auch Kleinunternehmer und Freiberufler. Eine E-Rechnung ist keine PDF-Datei, sondern ein strukturiertes XML nach der Norm EN 16931: entweder als XRechnung (reines XML) oder als ZUGFeRD (PDF mit eingebettetem XML). Ab 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz solche Rechnungen auch versenden, ab 2028 alle.
Wer die XML-Datei im Editor öffnet, sieht nur Code. Diese Seite macht daraus wieder eine lesbare Rechnung und sagt Ihnen, ob der Absender sie korrekt erstellt hat.
Was das Werkzeug macht
- Anzeigen: Verkäufer, Käufer, Leitweg-ID, Positionen, Umsatzsteuer, Beträge, Bankverbindung, dargestellt wie eine gedruckte Rechnung. Über den Browser drucken oder als PDF speichern.
- Prüfen: Die Datei durchläuft die EN-16931-Regeln und den offiziellen KoSIT-Validator mit der aktuellen XRechnung-3.0.2-Konfiguration, also dieselbe Prüfung wie bei den Rechnungsportalen des Bundes (ZRE, OZG-RE).
- Übernehmen: Die Rechnungsdaten als JSON für Buchhaltung oder ERP.
Unterstützte Formate
| Format | Datei | Prüfung |
|---|---|---|
| XRechnung 3.0 (UBL oder CII) | .xml | EN 16931 + KoSIT (BR-DE-Regeln) |
| ZUGFeRD 2.x / Factur-X | .pdf mit eingebettetem XML oder .xml | EN 16931 + KoSIT |
| ZUGFeRD 1.0 | nur Anzeige (veraltet) | |
| Peppol BIS Billing 3.0 | .xml | offizielle OpenPeppol-Schematron-Regeln |
| KSeF FA(3) (Polen) | .xml | XSD + fachliche Regeln |
Datenschutz
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Häufige Fragen
Ich habe eine XML-Rechnung bekommen und kann sie nicht öffnen. Was tun?
Die Datei hier ablegen. Sie sehen die Rechnung sofort als normales Dokument und können sie drucken oder als PDF speichern. Die Original-XML müssen Sie trotzdem aufbewahren, denn sie ist das steuerlich maßgebliche Dokument.
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen empfangen?
Ja. Die Empfangspflicht gilt seit 2025 für alle Unternehmen. Von der Pflicht zum Versand sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG dauerhaft befreit.
Reicht es, die XML-Datei auszudrucken und abzuheften?
Nein. Die XML-Datei selbst muss revisionssicher und maschinenlesbar aufbewahrt werden (GoBD, 8 Jahre). Der Ausdruck ist nur eine Lesehilfe.
Ist das Werkzeug kostenlos?
Ja. Anzeige und Prüfung auf dieser Seite sind für die manuelle Nutzung kostenlos und unbegrenzt. Für die automatisierte Verarbeitung gibt es eine API mit kostenlosem Einstieg.
Für Entwickler: dieselbe Engine als API
curl -F file=@invoice.pdf https://einvoicechecker.com/v1/validatecurl -F file=@invoice.xml https://einvoicechecker.com/v1/parsecurl -F file=@invoice.xml "https://einvoicechecker.com/v1/render?lang=de" -o invoice.html